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Herbstsonne 1

Offene und geschützte Wohnbereiche miteinander vereint.

Unser Haus bietet sechs Wohnbereiche, verteilt auf drei Etagen. Zwei dieser Bereiche sind speziell geschützte Bereiche, die auf die Bedürfnisse demenziell veränderter Bewohner abgestimmt sind und ihnen Sicherheit sowie Geborgenheit bieten. Die übrigen vier Wohnbereiche sind offen und gemischt gestaltet, sodass Begegnungen und gemeinschaftliches Leben im Vordergrund stehen. Für eine abwechslungsreiche Gestaltung des Alltags sorgt unser sozialer Dienst. Mit einem vielfältigen Angebot an Aktivitäten und Veranstaltungen tragen wir dazu bei, den Tag unserer Bewohner lebendig und freudvoll zu gestalten.

Pflegesatz der Herbstsonne 1

Gültig ab: 01.04.2024

Leistungsart

Kosten für Pflegegrad 1

Kosten für Pflegegrad 2

Kosten für Pflegegrad 3

Kosten für Pflegegrad 4

Kosten für Pflegegrad 5

Pflegeleistung 52,53 € 67,35 € 83,52 € 100,38 € 107,94 €
Individuelle Ausbildungsumlage 5,03 € 5,03 € 5,03 € 5,03 € 5,03 €
Unterkunft 20,01 € 20,01 € 20,01 € 20,01 € 20,01 €
Verpflegung* 15,41 € 15,41 € 15,41 € 15,41 € 15,41 €
Investitionskosten 21,46 € 21,46 € 21,46 € 21,46 € 21,46 €
Gesamt (täglich) im Doppelzimmer (DZ) 114,44 € 129,26 € 145,43 € 162,29 € 169,85 €
Gesamt (monatlich 30,42 Tage) im Doppelzimmer (DZ) 3.481,26 € 3.932,09 € 4.423,98 € 4.936,86 € 5.166,84 €
Pflegekassenleistung** -125,00 € -770,00 € -1.262,00 € -1.775,00 € -2.005,00 €
Eigenanteil*** 3.356,26 € 3.162,09 € 3.161,98 € 3.161,86 € 3.161,84 €

Für ein Einzelzimmer (EZ) werden 1,12 € pro Tag, bzw. 34,07 € bei 30,42 Tagen zusätzlich berechnet.

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 beträgt 42,03 € pro Tag (nachrichtlich 1.278,68 € bei 30,42 Tagen) und ist bereits im Eigenanteil enthalten.

*) Bei Sondennahrung vermindert sich der tgl. Satz um 5,14 € (nachrichtlich 156,36 € bei 30,42 Tagen).

**) Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und richtet sich nach der noch vorhandenen Selbständigkeit des Bewohners.

***) Die Gewährung von Pflegewohngeld ist abhängig von der jeweiligen Vermögens- und Einkommens-Situation und wird im Einzelfall durch das Sozialamt geprüft. Es beläuft sich auf maximal 652,81 € monatlich im Doppelzimmer (DZ) und 686,88 € im Einzelzimmer (EZ) und verringert den Eigenanteil. Das Vermögen des Bewohners (inkl. evtl. vorhandenem Eigentum, Sterbe-/Lebensversicherungen) darf hierbei nicht mehr als 10.000,00 € betragen.

Der Restbetrag/Eigenanteil wird durch Ihre Rente, sonstige Einkünfte oder Vermögen abgedeckt. Ist kein Vermögen in Form einer Lebensversicherung, Sparguthaben, Haus, Grundstück etc. vorhanden (Schonbetrag maximal € 10.000,00), so übernimmt das Sozialamt auf Antrag die Differenz.

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